Gemäß des Hessischen Schulgesetzes müssen Schulentwicklungspläne innerhalb von fünf Jahren nach der Zustimmung auf die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation hin überprüft und -soweit es erforderlich ist – fortgeschrieben werden. Diese Aufgabe steht nun auch mit der 10. Fortschreibung im Wetteraukreis an.
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