SPD Kreistagsfraktion widerspricht der Aussage fehlender Einigung für einen Abschlussbericht im Akteneinsichtsausschuss

Laut Aussage des Ausschussvorsitzenden Oliver Seuss (Grüne) könne sich der Akteneinsichtsausschuss zur Schulsozialarbeit noch nicht auf einen Abschlussbericht einigen, da die Meinungen zu weit auseinander seien.

Dieser Aussage widersprechen die im Akteneinsichtsausschuss vertretenden Mitglieder der SPD Kreistagsfraktion Marion Götz, Reimund Becker und Manfred Scheid-Varisco, da diese nicht den Tatsachen entsprechen. Richtig ist, dass eine Behandlung des Abschlussberichtes im Kreistag noch nicht erfolgen konnte, da noch kein Abschlussbericht durch den Akteneinsichtsausschuss fertig gestellt wurde. Da es sich um ein laufendes Verfahren im Akteneinsichtsausschuss handelt, können an dieser Stelle inhaltlich leider keine Ausführungen über dem Abschlussbericht getroffen werden. Dies gilt sowohl für die Ausschussmitglieder und im Besonderen für den Ausschussvorsitzenden.

Für den 22. Februar 2022 ist eine weitere Sitzung des Akteneinsichtsausschusses zur Erstellung des Abschlussberichtes vorgesehen. Dieser wird dann im Akteneinsichtsausschuss nach den demokratischen Regeln abgestimmt und dann dem Kreistag durch den Ausschussvorsitzenden vorgetragen. Einen wie vom Ausschussvorsitzenden benannten Minderheiten-Abschlussbericht kennt ein Akteneinsichtsausschuss auf kommunaler Ebene nicht. Dies ist eine Möglichkeit eines Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtages.

Bereits im Vorfeld öffentlich seine eigene persönliche Meinung darzustellen, ist mit dem Amt eines Ausschussvorsitzenden eines Akteneinsichtsausschusses nicht vereinbar. Es obliegt den im Kreistag agierenden Fraktionen, zum vorgelegten Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses ihre Sichtweisen in der öffentlichen Kreistagssitzung darzustellen.

Einen besonderen Beigeschmack in der Äußerung einer persönlichen Meinung erhält hier der Begriff des „Lohndumping“, wird doch hier direkt der Vorwurf erhoben, der Wetteraukreis, hier der Fachbereich 3 Jugend,- und Soziales, würde Aufträge erteilen, welche nicht die Tariftreueerklärung erfüllen würden. Alle die im sozialen Bereich mitwirken kennen RDW (Regionale Dienstleistungen Wetterau), dieser hatte den Zuschlag zur Schulsozialarbeit nach öffentlicher Ausschreibung erhalten.

Die Chance, die sich einem Akteneinsichtsausschuss neben Feststellung der Ordnungsmäßigkeit einer Angelegenheit ergeben, nämlich Verbesserungspotential für zukünftige Vergaben zu erkennen, kommen bei der persönlichen Meinungsäußerung des grünen Ausschussvorsitzenden Oliver Seuss leider zu kurz bis gar nicht zur Geltung. „Anstatt sich an den immer häufiger festzustellenden Polarisierungen zu beteiligen, wäre es hilfreich, den Blick mehr auf die Inhalte und die Umsetzung notwendiger Unterstützungsangebote zu legen. Dies sind wir unseren Schülerinnen und Schülern an dieser Stelle schuldig“, so der sozialpolitische Sprecher Reimund Becker