„In Zeiten, in denen unser Rathaus wegen der Corona-Pandemie zunehmend auf digitale Kommunikation setzt, sollten wir besonders auf die Mitbürger schauen, die sich hiermit schwertun.“ deutet Co-Fraktionsspitze Steffen Hensel auf mögliche Barrieren.
Er möchte daher vom Magistrat wissen, ob sich Bad Nauheim als „soziale Stadt“ qualifiziert, indem die entsprechende EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit umsetzt wird.
In seiner Anfrage weist der Sozialpolitiker darauf hin, dass die EU Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen bereits seit dem 23. September 2020 für die Stadt Bad Nauheim als öffentlicher Betreiber von Webseiten, Intranets und Internet gilt.
„Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist wichtig, damit Menschen mit Behinderungen sich selbstbestimmt informieren und für sich selber sprechen können.“ lenkt Hensel das Augenmerk auf sehbehinderte oder hörbehinderte Menschen, sowie Menschen mit Lernbehinderungen und motorischen Einschränkungen.
Zudem würden von den Regelungen der Richtlinie auch viele ältere Menschen, deren Seh- oder Hörvermögen nachlässt, sowie Menschen, für die das Verständnis der deutschen Sprache eine Herausforderung darstellt, wie Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder funktionale Analphabeten ebenso profitieren, ist Hensel sich sicher.
Die Umsetzung der Richtlinie gewährleiste jenen einen Zugang zu Kommunikation und Information, der heute für die Teilhabe an der Gesellschaft die entscheidende Grundlage ist.
Von zentraler Bedeutung ist für die SPD in Bad Nauheim die konsequente Stärkung von Bürgerrechten gegenüber der städtischen Verwaltung. Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen ist hierfür ein nachhaltiger Fortschritt.
So sind bei den technischen Umsetzungen sowie den redaktionellen Inhalten von digitalen Angeboten die Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit zu beachten. Die EU-Richtlinie schreibt zudem eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung der digitalen Angebote zur Barrierefreiheit vor. Außerdem ist ein Feedback-Mechanismus bereitzustellen, der von den Usern des Angebotes genutzt werden kann, um bestehende Mängel der Barrierefreiheit anzuzeigen und auf die Beseitigung der bestehenden Barrieren hinzuwirken. Nicht zuletzt sind Mitteilungen und Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit zeitnah und angemessen zu beantworten.
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