SPD und CDU wollen mehr bezahlbaren Wohnraum in der Wetterau

Symbolbild Bild: Simone M. Neumann

Kreiskoalition erarbeitet Konzeption und Grundsatzbeschluss – Opposition steht auf der Bremse

Bezahlbarer Wohnraum ist nicht nur in Großstädten wie Frankfurt knapp, auch in der Wetterau ist es für Familien und Normalverdiener immer schwerer, passende Wohnungen zu finden. Die Bevölkerungsprognosen für das Rhein-Main-Gebiet sind eindeutig: Immer mehr Menschen wollen in unserer Region leben, da sie attraktiv ist und man hier Arbeit findet. Diese Entwicklung wird den Druck auf den Wohnungsmarkt weiter verstärken. Die Wetterauer Koalition aus CDU und SPD möchte dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen, sondern die Städte und Gemeinden bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums unterstützen.

„Viele Kommunen unternehmen diesbezüglich bereits große Anstrengungen und können Erfolge vorweisen. Gerade für kleinere Gemeinden, ohne eigene Wohnungsbaugesellschaft, ist es jedoch eine kaum zu schaffende Herausforderung,“ sind sich die wohnungsbaupolitischen Sprecher der SPD Fraktion, Gerhard Weber und der CDU-Fraktion, Alexander Kartmann einig.

„Damit in allen Städten und Gemeinden der Wetterau bezahlbarer Wohnraum in kommunaler Hand gebaut werden kann, wollen wir eine Wohnungsbaugesellschaft für die Wetterau gründen. Uns haben viele Signale aus den Kommunen erreicht, dass Hoffnungen mit einer solchen Gesellschaft verknüpft werden. Je schneller diese aktiv werden kann, desto besser“, betont SPD–Fraktionsvorsitzende Christine Jäger. CDU-Fraktionschef Sebastian Wysocki ergänzt: „Uns war eine sorgfältige, gründliche Vorbereitung sehr wichtig. Insbesondere zur Frage der Gesellschaftsform gab es intensiven Beratungsbedarf. Mit der nun gefundenen Lösung sind wir zuversichtlich, einen guten Weg einschlagen zu können.“

Enttäuscht sind die beiden Fraktionsvorsitzenden über die oppositionellen Parteien Grüne und Linke, die bei Beratung und Beschlussfassung „auf der Bremse stehen“. Jäger und Wysocki erläutern den Vorwurf: „Seit Monaten wird uns von den beiden Oppositionsparteien vorgeworfen, das Thema nicht schnell genug zu bearbeiten. Es handelt sich hierbei aber nicht um die Gründung einer Skat-Runde, sondern einer komplexen Gesellschaftsform. Nun haben wir einen Grundsatzbeschluss vorgelegt, wollten diesen vorab im Ausschuss für Regionalentwicklung, Umwelt und Wirtschaft beraten und dann am 1. Juli im Kreistag beschließen lassen. Dass ausgerechnet Grüne und Linke diese Vorgehensweise verhinderten und damit für eine Verzögerung des Beschlusses von rund zwei Monaten sorgen, ist mehr als enttäuschend.“ Während die FDP dem Projekt aus grundsätzlichen Erwägungen negativ gegenübersteht, waren es Grüne und Linke, die im Wetterauer Kreistag immer „auf Eile“ in Sachen Wohnungsbau drängten. „Nun hätten wir gründlich beraten und trotzdem Tempo machen können, aber Grüne und Linke verhindern das im Ältestenrat. Da fragt man sich schon, ob es den beiden wirklich um die Sache geht, oder ob man sich bloß an der Kreisregierung abarbeiten und ungerechtfertigte Vorwürfe in die Welt setzen will.“

Der Grundsatzbeschlusses zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft soll nun in der Kreistagssitzung am 1. Juli eingebracht und erst danach in den Ausschuss für Regionalentwicklung verwiesen werden. Beschließen kann der Kreistag dann erst Ende August. Im Beschluss soll der Kreisausschuss beauftragt werden, ein Konzept zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft in der gesellschaftsrechtlichen Form einer GmbH erarbeiten zu lassen. Als Grundlage des Konzeptes ist das Gutachten von Rödl & Partner zur „Gründung einer Institution zur Förderung des sozialen bzw. bezahlbaren Wohnraums auf dem Gebiet des Wetteraukreises“ zu nehmen. Für die neue GmbH stellt der Wetteraukreis einmalig eine Einlage in Höhe von 2,1 Mio. EUR zur Verfügung (ehemalige BIGO-Einlage des Wetteraukreises). Im Sinne effizienter Kosten und der Nutzung vorhandener Strukturen ist zu prüfen, ob die Geschäftsführung an eine bestehende Wohnungsbaugesellschaft angegliedert werden kann. Die Einbindung der Kommunen in die GmbH soll mitberücksichtigt werden. Die Gründung der GmbH soll bis zum Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein.