Familien fördern, Klimaschützer entlasten

625 Euro ist die Mindestsumme, mit der die Altenstädter SPD-Fraktion Familien fördern will. Die Mindestsumme für Klimaschützer beträgt 312,5 Euro. Die Maximalförderung beträgt mindestens 1875 Euro. Für Neugeborene soll die Förderung mindestens 3750 Euro betragen. Das ergibt sich aus einem Antrag der SPD-Fraktion zur nächsten Gemeindevertreter-Sitzung im August. In dem Antrag fordert die SPD-Fraktion Erbbaurecht in Oberau-Süd Teil III einzuplanen. Für die Ausgestaltung dieses Erbbaurechts hat die SPD einen Erbbauzins von 3 Prozent beantragt. Dieser Erbbauzins kann nach Vorstellung der SPD verringert werden, wenn Familien Kinder groß ziehen oder Angehörige pflegen. Ebenso können energetische Maßnahmen den Zins verringern. Maximal kann eine Absenkung um 1,5 Prozentpunkte erfolgen. „Bei dem kleinsten Grundstück von 500 Quadratmetern ergeben sich die oben genannten Summen als jährlicher Zuschuss“ erläutert der Fraktionsvorsitzende der SPD Altenstadt, Jan Voß. Ermöglicht wird diese Art der Förderung durch die Konstruktion des Erbbaurechts. In diesem können Grundstückseigentümer und Bauende sämtliche Details klären. Der Vorteil für die Gemeinde ist unter anderem, dass sie Spekulation verringert. Der Vorteil für die Bauenden ist, dass sie eine höhere Liquidität haben. Außerdem kann durch die Vertragsgestaltung auf sich verändernde Lebenslagen Einfluss genommen werden. „Pflege, Kinder und Klimaschutz helfen uns allen. Die Kosten hingegen tragen wenige. Indem wir die Belastung senken bzw. aussetzen, helfen wir zielgerichtet den Familien, die es benötigen“, erklärt Voß abschließend das Vorhaben seiner Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung der SPD Altenstadt