SPD-Fraktion stellt Gesetzentwurf zur Anpassung des Wahlrechts in Hessen vor – Bürgerrechte behinderter Menschen werden gestärkt

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute ihren Gesetzentwurf für ein inklusives Wahlrecht vorgestellt. Das Landtagswahlgesetz, die Hessische Gemeindeordnung und die Hessische Landkreisordnung müssen geändert werden, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden, wonach Menschen, die einer so genannten „Betreuung in allen Angelegenheiten“ unterliegen, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass der bisherige Wahlausschluss verfassungswidrig sei, da er gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und gegen das Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen verstoße.

„Weil die schwarzgrüne Landesregierung in dieser Sache keine erkennbare Initiative zeigt, hat die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf erarbeitet, der das bestehende Problem einfach und elegant löst“, sagte Lisa Gnadl, die sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag. Einem Staatsbürger das Wahlrecht abzuerkennen, sei ein schwerwiegender Eingriff in die Bürgerrechte, so Gnadl. Für die SPD sei das alleinige Kriterium der Vollbetreuung daher schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein ausreichender Grund gewesen, den Betroffenen das Wahlrecht vorzuenthalten.

Gnadl stellte fest, dass bei der Anpassung des Wahlrechts dringender Handlungsbedarf bestehe: „Karlsruhe hat Ende Januar festgestellt, dass der pauschale Wahlausschluss von betreuten Menschen gegen das Grundgesetz verstößt. Und am Montag dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass den Betroffenen das Wahlrecht auch schon zur Europawahl Ende Mai eingeräumt werden muss. Das Gericht hat damit klargestellt, dass es bei der Anpassung der bestehenden Wahlgesetze keinen Zeitverzug duldet“, so Lisa Gnadl.