Sparsames Haushalten hat sich gelohnt – Höchster Einzelposten bei Hessischem Investitionsprogramm

Dicke Bretter bohrt man langsam, aber gründlich. Wenn das aber geschafft ist, dann profitiert man auch davon. Landrat Joachim Arnold teilt mit, dass der Wetteraukreis den mit großem Abstand höchsten Einzelbetrag aus dem Investitionsprogramm des Landes Hessen zur Förderung kommunaler Investitionen erhält. „Das ist auch ein Erfolg der Systematischen Aufgabenkritik!“

Insgesamt stellt das Land 510 Millionen Euro für kommunale Investitionen bereit. Der Wetteraukreis erhält davon 31 Millionen Euro und damit vor den Landkreisen Biedenkopf und Fulda mit jeweils 24 Millionen und dem Schwalm-Eder-Kreis mit 20 Millionen Euro, die mit Abstand höchste Einzelförderung.

„Ich sehe das als Anerkennung für die jahrelange sparsame Haushaltspolitik, die auf der Basis der systematischen Aufgabenkritik einen defizitären Haushalt wieder auf die richtige Spur gebracht hat. Die Anstrengungen, die wir unternommen haben, waren nicht leicht, und dafür möchte ich allen Beteiligten, insbesondere meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kreisverwaltung, danken, die alle Aufgaben und Ausgaben konsequent hinterfragt und Verantwortung für die jeweiligen Budgets übernommen haben. Wir haben uns von dem getrennt, was andere besser machen können und was nicht unbedingt die Aufgabe des Kreises ist, ohne sich dabei der Rasenmähermethode zu bedienen. Die Ausgaben, die notwendig, wichtig und zukunftsorientiert waren und sind, insbesondere im Sozialbereich, werden beibehalten oder ausgebaut.“

Arnold nennt beispielhaft den Einstieg in die flächendeckende Schulsozialarbeit. Allerdings gebe es keine Automatismen mehr. „Wir schreiben Projekte aus und fördern den Wettbewerb, um den günstigsten Preis für gleichwertige Leistungen zu erzielen“, so Arnold. Nach den Vorgaben des Investitionsprogramms des Landes werden bewusst keine Vorgaben zur Verwendung der Investitionsmittel gemacht. „Ich schlage vor, die die Mittel als Sonderinvestitionsprogramme für den Sozialen Wohnungsbau, die Grundhafte Instandsetzungen von Kreisstraßen und den Schulbau sowie zur Sondertilgung von Altinvestitionsdarlehn zu nutzen.

Stichwort: Hessenkasse

Die Hessenkasse ist ein Hilfsprogramm der Landesregierung als Ergänzung des Schutzschirmes und soll zum 1. Juli 2018 die bis dahin aufgelaufenen Kassenkredite vollständig übernehmen. Dabei übernimmt das Land die aufgelaufenen Kassenkredite. Diese tragen weiterhin die Zins- und Tilgungsleistungen, im Durchschnitt jedoch nur in einem Drittel der Höhe, die sonst fällig werden. Die restlichen zwei Drittel werden vom Land – auch mit Hilfe von Bundesmitteln – übernommen.

In einem Zeitraum von 30 Jahren sollen die Kommunen dann die Kassenkredite vollständig abgelöst haben. Wo das nicht der Fall ist, wird die Restschuld durch das Land übernommen.

Im Gegenzug wird die Genehmigungspraxis für Kassenkredite strikter werden. Diese sollen, wie ursprünglich gedacht, nur kurzfristig die Liquidität sicherstellen. Kassenkredite sind ähnlich den Dispositionskrediten der privaten Kreditnehmer, aber mit dem großen Unterschied, dass die Kreditzinsen deutlich niedriger sind, allerdings auch mit einer sehr kurzen Zinsbindung, so dass bei wieder steigenden Kreditzinsen diese schnell zu einem großen Ballast für die Kommunen werden könnten. „Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Unterstützung durch Bund und Land bei der Entschuldung der Kommunen von kurzfristigen Krediten“, so Landrat Arnold.

(Quelle:Pressedienst Wetteraukreis)