Mehr Zeit für Familie

Arbeiten, zur Kita hetzen und die Kinder abholen, die eigenen Eltern betreuen und pflegen, wenn sie es brauchen. Essen machen, Hausaufgabenhilfe, mit den Kindern spielen, mit Freunden telefonieren, Gute-Nacht-Geschichte, Mails beantworten, Haushalt. Das schaffe ich nicht! Eltern kleiner Kinder gehören heute einer Generation an, die oft einer Dreifachbelastung ausgesetzt ist: Sie begleiten ihre Kinder durch Kita, Schule und bei ihren Freizeitaktivitäten, sie sind beruflich stark gefordert und kümmern sich teilweise auch noch um ihre betreuungsbedürftigen Eltern.

Das Ergebnis: Frust, Überforderung, Erschöpfung. Bei Müttern und Vätern. Das muss nicht sein.

Mehr Zeit für die Familie haben, diesen Wunsch verspüren viele von uns. Mehr Zeit für das, was zählt – Zeit für die Liebsten. Immer mehr Müttern und Vätern ist es wichtig, Job und Familie fair untereinander aufzuteilen.

Um den Spagat zwischen Arbeit und Familie besser bewerkstelligen zu können, plant Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) eine Familienarbeitszeit für Kinder und für Pflege von Angehörigen mit einem Familiengeld. Damit will sie Müttern und Vätern mehr Zeit geben und ihnen erleichtern, ihre Kinder beim Großwerden zu begleiten und gleichzeitig Job, Partnerschaft, Freunde und Hobbys besser unter einen Hut zu bekommen und, wenn es erforderlich ist, die eigenen Eltern betreuen und einen Teil der Pflege übernehmen. Mehr Zeit für Familie, darum geht es.

Manuela Schwesig: „Nicht Familien sollen immer arbeitsfreundlicher werden, sondern die Arbeit muss familienfreundlicher werden.“

So will Familienministerin Manuela Schwesig Familien entlasten:

Eltern jüngerer Kinder, die beide zwischen 26 und 36 Wochenstunden arbeiten, sollen ein Familiengeld in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Je 150 Euro für die Mutter und für den Vater.

Das Familiengeld sollen Väter und Mütter bis zu 24 Monate lang bekommen – für alle Kinder, die jünger als acht Jahre sind.

Natürlich sollen auch Allein- oder getrennt Erziehende das Familiengeld erhalten.

Wenn das Kind zwei Jahre alt ist, können sie entscheiden: ein weiteres Jahr Elternzeit ohne staatliche Leistungen und ohne dass beide Elternteile berufstätig sind – oder zwei Jahre Familienzeit. Die Familienzeit kann auch in zwei Abschnitte geteilt werden und ein Teil später in Anspruch genommen werden.

Pflegefreistellung mit Lohnersatz: 3 Monate Auszeit vom Job für Pflege und ein Lohnersatz wie das Elterngeld. Nach der bisherigen zehntägigen Freistellung mit Unterstützung ist dies ein wichtiger nächster Schritt.

Familiengeld für Pflege: Wer Arbeitszeit reduziert und zwischen 26 und 36 Stunden arbeitet, erhält 150 Euro monatlich für bis zu 24 Monate. Zwei Angehörige können dies in Anspruch nehmen.