Diese Woche eine gute für die Wetterau. Neben der finanzpolitischen Adelung durch die Entlassung aus dem Schutzschirmvertrag durch das Landes Hessen hat Landrat Joachim Arnold jetzt auch die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2017 in seinen Händen. In den Feststellungen zur Haushaltslage begrüßte die genehmigende Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid ausdrücklich den geplanten Überschuss im Haushalt 2017.
Sie macht allerdings deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach wie vor uneingeschränkt gelten. Demzufolge gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn jahresbezogen der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge nicht niedriger ist als der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und keine Fehlbeträge aus Vorjahren bestehen.
Die Jahresfehlbeträge rückwirkend bis 2007 wurden bereits in den vergangenen Jahren durch Haushaltsüberschüsse ausgeglichen, die Haushaltswirtschaft des Wetteraukreises werde allerdings durch bestehende Kredite belastet, die aus den Jahren vor Arnolds Wirken als Landrat und Kreiskämmerer resultieren. Unter diesem Aspekt ist die finanzielle Unterstützung der Wetterauer Städte und Gemeinden durch den Kreis per Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage für Regierungspräsidentin Lindscheid nur bedingt nachvollziehbar. Für das Jahr 2017 handelt es sich dabei um einen Betrag von 5,9 Millionen Euro.
Kommunaletats werden genehmigungsfähig
Ich nehme diesen Hinweis der Regierungspräsidentin sehr ernst. Allerdings ist eines meiner Ziele des Wetterauer Dreiklangs den Kommunen zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen, damit auch deren Haushalte schwarze Zahlen schreiben und so genehmigungsfähig werden können. Ohne die Unterstützung durch den Kreis könnten nur neun von 25 Städten und Gemeinden einen ausgeglichenen und somit genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen. Mit den zusätzlichen Mitteln von Seiten des Kreises für die Kommunen werden alle 25 Wetterauer Städte und Gemeinden in die Lage versetzt, ihren Haushalt auszugleichen und einen genehmigungsfähigen Etat vorzulegen.
Unterstützung in Millionenhöhe
Für eine Kommune wie Bad Vilbel bedeutet die Unterstützung rund 730.000 Euro mehr in der kommunalen Kasse. In Bad Nauheim schlägt dies mit gut 650.000 Euro zu Buche. Büdingen hat ein Plus von 450.000 Euro, Butzbach 515.000 Euro und Friedberg 600.000 Euro, aber auch Kommunen wie etwa Limeshain profitieren mit 90.000 Euro. Die finanzielle Unterstützung der Wetterauer Kommunen Seitens des Kreises soll im Haushaltsjahr 2018 nochmals erhöht werden. Dann werden den Kommunen weitere acht Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ich hoffe, dass wir durch unsere solide Haushaltsführung und den weiteren Abbau von Altschulden die Regierungspräsidentin auch in 2018 überzeugen können, dafür ihre Genehmigung zu erteilen., so Landrat Arnold zu den weiteren Plänen.
Regierungspräsidentin: von der Übernahme neuer Leistungen muss grundsätzlich abgesehen werden!
In ihrer Analyse der Haushaltswirtschaft des Wetteraukreises merkt die Regierungspräsidentin an: Um den dauerhaften Haushaltsausgleich zu sichern, empfiehlt sie eine Stellenbesetzungssperre empfohlen. Von der Übernahme neuer Leistungen im disponiblen Bereich muss grundsätzlich abgesehen werden. Die Aufnahme von Krediten bedarf ihrer Einzelgenehmigung.
Ich freue mich, dass meine Einschätzung zur Haushaltssituation des Wetteraukreises von Regierungspräsidentin Lindscheid geteilt wird. Die systematische Aufgabenkritik und das Konzept der Haushaltskonsolidierung werden fortgesetzt. Die Wetterauer Haushaltspolitik wird weiterhin bestimmt von Augenmaß, Solidität, Solidarität und Gestaltungswille, so abschließend Landrat Arnold.
(Quelle Pressedienst Wetteraukreis)