Für defizitäre kreisangehörige Kommunen werden vom Hessischen Innenministerium folgende Vorgaben gemacht:
Zur Erreichung des gesetzlichen Haushaltsausgleichs im Jahre 2017 haben die Kommunen einen Konsolidierungskorridor von 40 Euro (Mindestabbaubetrag) bis zu 75 Euro je Einwohner und Jahr einzuhalten. Mit anderen Worten: Eine Kommune mit defizitärem Haushalt und einer Einwohnerzahl von 10.000 muss im kommenden Haushaltsjahr ein Defizit von mindestens 400.000 Euro abbauen. Die tatsächliche Höhe hängt vom Durchschnitt der Defizite der Haushaltsjahre 2013 bis 2015 ab.
Mindesthebesätze für Realsteuern festgelegt
Zudem gibt der Finanzplanungserlass des Hessischen Innenministeriums Mindesthebesätze für Realsteuern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor. Diese variieren beispielsweise bei der Grundsteuer B, je nach Größe der Kommune zwischen 394 Hebesatzpunkten (Gemeinden unter 10.000 Einwohnern), 429 Hebesatzpunkten bis 20.000 Einwohnern und 465 Hebesatzpunkten 20- bis 50.000 Einwohnern. Die Erreichung ausgeglichener Haushalte, spätestens im Jahre 2017, müsse das vorrangige Ziel der Kommunen sein und der erste Schritt zur Erreichung einer generationengerechten Haushaltswirtschaft, heißt es in dem Erlass. Gleichzeitig wird den kommunalen Aufsichtsbehörden in den Landratsämtern vorgegeben, bei der Haushaltsgenehmigung 2017 besonders zu prüfen, ob die vorgenannten Haushaltssicherungskonzepte konkrete Maßnahmen enthalten.
(Quelle: Pressedienst Wetteraukreis)