Zu den heute vereinbarten Änderungen im Telemediengesetz und zum freien WLAN erklärt der Vorsitzende der medien- und netzpolitischen Kommission des SPD-Parteivorstandes Marc Jan Eumann:
Endlich ist es soweit: Der weiteren Verbreitung von freiem WLAN steht nichts mehr im Weg. Auch Deutschland ist dort angekommen, wo andere Staaten schon längst stehen.
Die medien- und netzpolitische Kommission begrüßt, dass sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag darauf geeinigt haben, das Telemediengesetz so zu ändern, dass freies WLAN möglich ist. Nun sind auch private oder nebengewerbliche Anbieter von freiem WLAN vor der Störerhaftung für problematische und strafwürdige Inhalte in jeder Form haftbar gemacht zu werden sicher. Sie haben Rechtssicherheit. Die Änderung des Telemediengesetzes stellt klar, dass Anbieter von freiem WLAN als Accessprovider angesehen werden, die bei der Haftung privilegiert sind und vor allem keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen.