Flüchtlingsunterbringung in den Kommunen – Kreis und Gemeinden einigen sich

Über die Höhe der Pauschale für die Unterbringung von Flüchtlingen wurde zwischen Wetteraukreis und allen Städten und Gemeinden eine einvernehmliche Lösung erzielt.

Die Unterbringungskosten, die der Wetteraukreis den Wetterauer Städten und Gemeinden in der Vergangenheit gezahlt hat, sind nach einem aktuellen Urteilen des Verwaltungsgerichtes Gießen und des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel angemessen. „Dennoch haben wir mit den Kommunen vereinbart, dass wir den Kommunen einen Zuschlag zu der Erstattung der Unterbringungskosten als freiwillige Leistung des Wetteraukreises zur Verfügung stellen“, erläuterte Landrat Joachim Arnold.

Ab dem 1.1.2016 liegt die gesamte Erstattung je nach Versorgungsgebiet pro Monat und zugewiesener Person zwischen 204 Euro und 255 Euro. „Es ist gut“, betont Landrat Joachim Arnold, „dass wir uns gemeinsam auf einstimmig von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bestätigte Sätze verständigen konnten. Darüber hinaus haben wir vereinbart, dass wir die weitere Entwicklung im Auge behalten wollen und im Sommer darüber erneut Gespräche führen wollen.“

Verbesserungen auch bei der begleitenden Sozialarbeit
Darüber hinaus gewährt der Wetteraukreis pro Monat und zugewiesener Person eine Pauschale in Höhe von 30 Euro, sofern die Kommune selbst die sozialarbeiterischen Leistungen übernimmt. Das entspricht einer Leistungssteigerung von 20 Prozent.

Weiterhin erhalten die Städte und Gemeinden vom Wetteraukreis als zusätzliche freiwillige Leistung des Kreises 30 Euro pro Flüchtling und Monat in Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen zweckgebunden für Sozial-, Gemeinwesen-, Organisations-, Beschaffungs – und Koordinationsarbeiten.
Insgesamt werden somit zwischen 264 und 315 Euro vom Kreis an die Wetterauer Städte und Gemeinden pro Flüchtling und Monat gezahlt.
(Quelle: Pressedienst Wetteraukreis)