Es ist zwar schön und gut, wenn der Finanzminister verbal für Aufgaben wie Sportförderung oder Kultur einen freiwilligen Beitrag leisten will. Faktisch findet das aber keine Berücksichtigung. Die hessischen Landkreise haben aber keine Klage betrieben, weil sie einen anders berechneten oder anders erläuterten Finanzausgleich brauchen, sondern weil die finanziellen Leistungen des Landes nicht ausreichen, um die vom Land Hessen auf die Kommunen verlagerten Aufgaben zu erfüllen. Wir brauchen eine verbindliche finanzielle Verbesserung und keine Abhängigkeit durch einen fiktiven Zuschlag als unverbindlichen Gnadenakt des Landes, macht Landrat Arnold seiner Enttäuschung über die Gutsherrenart des Landes bei der gerichtlich erzwungenen Neuordnung der Finanzbeziehungen zu seinen Kommunen Luft.
Mit seiner Alsfeld-Entscheidung hatte der Staatsgerichtshof dem Land auferlegt, dass es unabhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit den hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen ab 2016 eine finanzielle Mindestausstattung zu garantieren habe. Diese Entscheidung habe der Finanzminister aber nicht nur mit Blick in die Verfassung, sondern besonders mit Blick in seine eigene Kasse umgesetzt, ist sich Landrat Arnold sicher. Und so habe der Minister einzelne Stellschrauben anders bewegt, als es interessengerecht gewesen wäre: Zum Beispiel hat der Minister zu weitgehende Grenzen unter dem Schlagwort Angemessenheitsprüfung gesetzt. Hessen sei aber zu unterschiedlich, um alle Landkreise über einen Kamm zu scheren. Denn zumindest die Landkreise haben kaum Möglichkeiten, sich neben den sog. Schlüsselzuweisungen des Landes sowie der Kreis- und Schulumlage zu refinanzieren. Letztere habe jedoch das vertretbare Maximum erreicht, stellt Arnold fest.
Der Prozess zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs ist noch nicht abgeschlossen, schließlich sei der Gesetzentwurf erst für das Jahresende angekündigt. Daher appelliert Landrat Arnold nochmals an den Minister und die Hessische Landesregierung, das Gesetz so zu verfassen, dass tatsächlich auch alle Landkreise in Hessen ihre wichtigen Pflichtaufgaben vom Asyl, über Betreuung im Rahmen des Jugendschutz bis zum Rettungsdienst ohne ständig steigende Schulden wahrnehmen können. Geschweige denn freiwillige Aufgaben völlig streichen zu müssen. Gerade aber die wenigen freiwilligen Aspekte der Aufgaben der Landkreise, die Förderung des Sports, des Vereinswesens, der Kultur seien für den Zusammenhalt der Bevölkerung wichtig, betont der Arnold ausdrücklich.
(Quelle: Pressedienst Wetteraukreis)