Lisa Gnadl (SPD): Verabschiedung des KiföG war schwerer Fehler

Die Wetterauer Landtagsabgeordnete Lisa Gnadl hat die Verabschiedung des umstrittenen „Kinderförderungsgesetztes“ (KiföG) durch die schwarz-gelbe Landtagsmehrheit als schweren Fehler bezeichnet.

„Als SPD-Fraktion hatten wir die Verschiebung der Abstimmung bis nach der Landtagswahl im September gefordert, damit die Hessischen Wählerinnen und Wähler entscheiden können, ob sie die mit dem Gesetz verbundene Verschlechterung der Kinderbetreuung wirklich hinnehmen wollen. Das sogenannte Kinderförderungsgesetz von CDU und FDP ist und bleibt Etikettenschwindel, weil es die Kinderbetreuung nicht verbessert, sondern die Betreuungsqualität gefährdet“, so Gnadl.

Dies sei auch der Grund, warum tausende Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Träger von Kindertagesstätten gegen das Gesetz in Wiesbaden demonstriert haben, Petitionen gegen das Gesetz von 130.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wurden und noch heute sich viele besorgte Eltern an die Landtagsabgeordneten wenden, um ihrer Empörung über das KiföG Ausdruck zu verleihen.

„Das KiföG ist ein schlechtes Gesetz, das zwar Gelder vom Bund und den Kommunen umleitet, aber an der unzureichenden finanziellen Ausstattung der frühkindlichen Bildung und Betreuung nichts ändert. Zudem setzt das KiföG falsche Anreize, z.B. bei den Kita-Gruppen die maximale Gruppengröße möglichst auszureizen. Die zulässige Gruppengröße für Unter-Dreijährige steigt mit dem KiföG auf 12 Kleinkinder an und es fehlt an Förderung für den Hortbereich und die Inklusion. Außerdem gibt es keine Anreize, das Ganztagsangebot in den Kitas auszubauen, was für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig wäre. Daran haben auch die wenigen Korrekturen am Gesetz nichts geändert“, fasst Gnadl ihre Kritik zusammen.

Die SPD-Fraktion im Landtag werde noch vor der Landtagswahl ein Eckpunktepapier für ein echtes Kinderförderungsgesetz vorlegen, das seinem Namen auch gerecht werde. Das verfehlte schwarz-gelbe KiföG wolle die SPD nach der Landtagswahl zurücknehmen.