Arnold hebt hervor: Damit geben die Richter deutlich die Richtung vor, denn demnächst wird weitere Klage der hessischen Landkreise in gleicher Sache vor dem Staatsgerichtshof verhandelt. Auch diese wird aufzeigen, dass bei Verteilung der Gelder im Hessen das Land die Finanzausgleichmasse und damit die zustehenden Mittel der Kommunen hätte aufstocken anstatt reduzieren müssen. Arnold steht als Präsidiumsmitglied des Hessischen Landkreistages (HLT) voll hinter der Klage.
Aufgrund der anhaltenden Debatte über eine gerechte bzw. gesetzmäßige Verteilung der staatlichen Einnahmen wird der HLT bei seiner Klage von einem namhaften Gutachterteam um Prof. Junkernheinrich (TU Kaiserslautern) unterstützt. Dieses kommt zu dem Schluss, die Zuweisungen des Landes an seine Kommunen nicht um 344 Millionen Euro gekürzt, sondern sogar um mindestens 93 Millionen Euro aufgestockt hätte werden müssen.
Obwohl die Kommunen schon früh davor warnten, dass dieser Eingriff nicht verkraftbar sei, hat das Land diesen Mittel-entzug trotzdem ohne nachvollziehbare Kalkulation vollstreckt. Das nenne ich zumindest grob fahrlässig. Vermutlich war es Absicht, so die Bewertung des Landrates.
Arnold sieht das Land in der Pflicht, rasch die Lehren aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes zu ziehen. Eine Nachbesserung des Gesetzes, wie vorgesehen bis 2016, dauert zu lange. Mit einer kurzfristigen Übergangslösung müssen Kreise, Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzt werden, zumindest ihre Pflichtaufgaben leisten zu können. Gleichzeitig muss der hessische Weg der rücksichtslosen Übertragung von Aufgaben ohne Kostenerstattung von Seiten der Landesregierung auf die Ebenen der Städte, Gemeinden und Landkreis sofort beendet werden, fordert Landrat Arnold.
(Quelle:Pressemitteilung Wetteraukreis)