Es bedeutet auch für die Städte und Gemeinden in der Wetterau eine Verbesserung, dass die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der gestrigen Plenarsitzung endlich beschlossen wurde, freut sich die Wetterauerin Lisa Gnadl, Mitglied des Innenausschusses im Hessischen Landtag. Jetzt können die Kommunen, wenn sie dies wollen, durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung und Erhaltung von Straßen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils alternativ auch wiederkehrende Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden können. Das verhindert soziale Härten durch die Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern, erläutert Gnadl.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Wetterau hätten den von der SPD bereits im September 2011 eingebrachten Entwurf zur Gesetzesänderung des Kommunalen Abgabengesetzes mit großem Interesse verfolgt. Die Anhörung im Hessischen Landtag habe deutlich gemacht, dass die hessischen Städte und Gemeinden sehr an alternativen Möglichkeiten zur Erhebung der Straßenbaubeiträge interessiert seien. Der Druck vor Ort war so groß, so Gnadl, dass CDU und FDP nach einem halben Jahr einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hatten. Der unterschied sich allerdings nicht wesentlich vom Entwurf der SPD.
Die über einjährige Diskussion zur Gesetzesänderung hat in dem gestrigen Beschluss jedenfalls ein gutes Ende gefunden. Ich bin sicher, dass die von der SPD-Fraktion angestoßene Finanzierungsmöglichkeit durch wiederkehrende Straßenbaubeiträge vor Ort gut angenommen wird, so Gnadl abschließend.