Mit diesem Urteil sieht Arnold die seit langem streitig mit dem Land geführten Auseinandersetzungen über die Übernahme der Mehrkosten durch die Landkreise durch Normsetzungen im Ersatzschulfinanzierungsgesetz des Landes (Erhöhung der Finanzierungsbeiträge der öffentlichen Schulträger an die Ersatzschulen), im Kindergesundheitsschutzgesetz (Tätigwerden der Jugendämter bei nicht durchgeführten Kindervorsorgeuntersuchungen) sowie in den Gesetzen bzw. Verordnungen im Veterinärwesen und Verbraucherschutz ebenfalls für entschieden an. Mit der nach dem Staatsgerichtshofurteil nunmehr nicht mehr zutreffenden Begründung des Landes – es seien Änderungen kommunaler Aufgaben vorgenommen worden, die keine Zahlungspflicht beim Land auslösen – ist die Erstattung der Mehrkosten von Seiten der Hessischen Landesregierung den Kommunen bislang verwehrt worden. Alleine in den drei genannten Aufgabenbereichen betragen diese bei uns Jahr für Jahr zusammen rund eine halbe Million Euro.
"Diese Mehrkosten, die dem Landkreis durch Nicht-Handeln und Aussitzen des Landes entstanden sind, wurden immer wieder dezidiert dem Land vorgetragen, so dass jetzt – nach-dem Rechtsklarheit geschaffen wurde – hier ebenfalls unmittel-bar gehandelt werden muss", so Landrat Arnold. Ich sehe daher das Land in der Pflicht, nicht nur zu den Kostenerstattungen zur Mindestverordnung die Gespräche mit den Kommunen zu suchen, sondern diese Gespräche auch auf die Finanzierung weiterer erfolgter Aufgabenübertragungen an den Landkreis, ohne für eine Gegenfinanzierung von Seiten des Landes zu sorgen, auszuweiten."
(Quelle: Pressedienst Wetteraukreis)