Kürzlich diskutierte Lisa Gnadl, SPD-Landtagsabgeordnete in der Wetterau, auf Einladung der Wetterauer Schulen in freier Trägerschaft mit diesen über die Gesetzesnovelle zur Ersatzschulfinanzierung. Neben Dr. Tobias Angert, Schulleiter der St. Lioba Schule in Bad Nauheim, und Thomas Mächte, Geschäftsführer der Freien Waldorfschule Wetterau, waren auch der Montessori-Campus Friedberg, vertreten durch Vorstandsmitglied Arnold Kowitz, und die inklusive Sophie-Scholl-Schule Wetterau mit Geschäftsführer Magnus Schneider (Lebenshilfe Wetterau) an der Diskussionsrunde beteiligt. Der aktuelle Entwurf der CDU/FDP-Landesregierung über die Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes befindet sich derzeit in der Regierungsanhörung und soll anschließend in den Hessischen Landtag eingebracht werden.
Als SPD-Landtagsfraktion haben wir uns seit geraumer Zeit für eine Novellierung eingesetzt. Wir sind froh, dass es durch den Druck der Schulen in freier Trägerschaft, der Verbände, der Opposition und nicht zuletzt auch der Eltern zu einem Gesetzesentwurf gekommen ist, freut sich die SPD-Landtagsabgeordnete über das Zustandekommen eines solchen Gesetzesentwurfs.
Ausdrücklich begrüßte Gnadl auch das am Runden Tisch stattgefundene transparente Verfahren, das die Ersatzschulen an der Berechnung zu Beihilfen beteiligte. Mit dessen Hilfe sollen nun die tatsächlichen Kosten pro Schüler an öffentlichen Schulen ermittelt werden. Nachdem die Schulen jahrelang mit Nullrunden auskommen mussten, ist der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Er bleibt allerdings hinter der Ankündigung einer 85%igen Bezuschussung zurück, da die Inflationsrate völlig unberücksichtigt bleibt, kritisierte die Wetterauer Abgeordnete den Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Landesregierung.
Auch die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft begrüßten gegenüber Gnadl grundsätzlich das neue Verfahren. Mächtle begrüßte dabei insbesondere die realistischere Berücksichtigung der kommunalen Schulträgerkosten und Schneider freute sich, dass nun auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine reelle Zahlenbasis zugrunde gelegt wird. Angert machte dabei deutlich, unter welchem finanziellen Druck die Ersatzschulen aktuell stünden: Seit 2009 gab es für die Schulen bei der Landesfinanzierung Nullrunden. Mit hohem finanziellem Einsatz versuchen wir, unsere Schulen sowohl baulich als auch pädagogisch weiterzuentwickeln. Kowitz konkretisierte das Problem der nicht berücksichtigten Inflation während der gesamten Übergangsphase bis 2017: Der vorliegende Gesetzentwurf würde für uns bedeuten, dass wir am Ende nicht 85% Landeszuschuss erhielten, sondern rechnerisch lediglich 65-70%, da sich die Berechnungsgrundlage bis 2017 auf die Kosten der staatlichen Schulen im Jahr 2009 bezieht. Sämtliche Finanzmittel, die anschließend den staatlichen Schulen zu Gute kämen, gingen an den Ersatzschulen komplett vorbei. Dies ist aus Sicht der Wetterauer Schulen in freier Trägerschaft so nicht haltbar. Mächtle wies darauf hin, dass sich durch die im Gesetzesentwurf festgeschriebene Begrenzung der jährlichen Änderungen auf max. 2% auch nach Abschluss der Übergangsphase faktisch eine Finanzierungsquote von 65-70% ergeben werde. Er sieht daher dringenden Nachbesserungsbedarf insbesondere beim §3, Absatz 2 des Gesetzentwurfs. Es müsse sichergestellt werden, dass die im Gesetz verankerten 85% Finanzhilfe der staatlichen Schulkosten auch auf den jeweils aktuellen Zahlen basieren. Alle beteiligten Vertreter der Ersatzschulen hofften daher sehr, dass der Gesetzentwurf im Laufe des Anhörungsverfahrens noch geändert und bei der Berechnung die Inflationsrate einbezogen werde.
Diskutiert wurde in der Gesprächsrunde auch das Sonderungsverbot. Dieses leite sich aus dem Grundgesetz ab und gebe vor, dass Kinder nicht über die Höhe des Schulgeldes vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen werden dürften. Bildung darf keine Frage des Geldbeutels der Eltern sein, stellte Gnadl klar. Dabei sei der SPD-Abgeordneten Transparenz über die Höhe des Schulgeldes wichtig. Dies bekräftigten auch die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft. Es müsse aber auch beachtet werden, welches Angebot die Schulen bereitstellen wie zum Beispiel der ganztägige Unterricht. Die Wetterauer Ersatzschulen haben eine Staffelung beim Schulgeld nach Anzahl der Kinder und sehen zusätzlich die Möglichkeit vor, bei nachgewiesener Bedürftigkeit vom Regelbeitrag abzuweichen, so dass auch Kindern aus einkommensschwachen Familien der Zugang zu ihren Schulen ermöglicht werde. Davon ausgenommen ist lediglich die Sankt-Lioba-Schule in Bad Nauheim, die anstelle eines Schulgeldes auf eine freiwillige Elternspende zur Finanzierung der besonderen Angebote setzt.
Viele Schulen in freier Trägerschaft geben wertvolle Impulse und Anregungen für die pädagogische Entwicklung unseres staatlichen Schulsystems. Deshalb wollen wir verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulen in freier Trägerschaft, auch wenn im Zentrum unseres politischen Handelns die Entwicklung des staatlichen Schulsystems steht, bekräftigte Gnadl abschließend.