Kreistag soll grünes Licht geben

Derzeit befindet sich das entsprechende Gesetz noch in der Beratung des Landtags. So wie es das Gesetz jetzt vorsieht, sollen Landesmittel zur langfristigen Tilgung kommunaler Kredite zur Verfügung gestellt werden. Dabei beträgt der Tilgungszeitraum 30 Jahre. Die Kommunen erhalten dabei eine Zinsverbilligung von zunächst einem Prozent sowie eine weitere Zinsverbilligung aus dem Landesausgleichsstock von einem Prozent für die ersten 15 Jahre und dann bis zur endgültigen Tilgung eine Zinsverbilligung von 0,5 Prozent. Im Gegenzug sind mit dem Land „geeignete“ Maßnahmen zu ver-einbaren, um das Konsolidierungsziel zu erreichen.
„Für uns wird bei der Entscheidung, ob wir an dem Rettungsschirm teilnehmen von entscheidender Bedeutung sein, inwieweit die bereits eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen der Systematischen Aufgabenkritik Anerkennung und Berücksich-tigung bei den „geeigneten“ Konsolidierungsmaßnahmen finden“, erläuterte Landrat Arnold, der erneut kritisierte, dass abermals die ohnehin den Kommunen zustehenden Mittel des kommunalen Finanzausgleichs für „Segnungen des Landes“ missbraucht werden.
„Hätte das Land Hessen nicht einseitig den kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 350 Millionen Euro in die eigene Tasche umgeleitet, dann könnten viele Kommunen auch ohne diesen „Kommunalen Rettungsschirm“ auskommen“, so bilan-zierend Landrat Arnold.
Nach dem derzeitigen Terminplan soll sich der Haupt-,Finanz-, Personal- und Gleichstellungsausschuss in seiner Sitzung am 14. Juni mit der Thematik beschäftigen. Am 20. Juni soll dann der Kreistag grünes Licht für die Aufnahme der Verhandlungen mit dem Land geben. Eine endgültige Entscheidung über die Teilnahme am „Kommunalen Rettungsschirm“ wird der Kreistag Ende dieses Jahres treffen.
(Quelle: Pressedienst Wetteraukreis)