Die Wetterauer SPD-Landtagsabgeordnete Lisa Gnadl fordert die Fraktionen von CDU und FDP im Landtag auf, sich zu den Beschlüssen des Hessischen Energiegipfels in Bezug auf die Regelung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen zu bekennen.
In den Zielvereinbarungen des Energiegipfels ist festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2050 Strom und Wärme in Hessen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden sollen. Das wird aber nur zu erreichen sein, wenn das Land den Kommunen den Freiraum gibt, eine aktive Rolle bei der Energiewende spielen zu können. Dazu gehört auch, dass sich die Städte, Gemeinden und Landkreise wirtschaftlich im Bereich der erneuerbaren Energien betätigen dürfen müssen, so Gnadl.
Laut Abschlussbericht des Energiegipfels solle den Kommunen daher die Möglichkeit eröffnet werden, in einem eingeschränkten Aufgabenfeld und unter Berücksichtigung klarer Kriterien durch eine Ergänzung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), auch in begrenzter eigener Trägerschaft Energieerzeugungsanlagen und Energieverteilungsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien wirtschaftlich zu betreiben.
Diese Formulierung sei aus Sicht der SPD schon nicht weitreichend genug gewesen, die nun vorliegenden Änderungsanträge von CDU und FDP zur Änderung der Gemeindeordnung fielen aber noch hinter die Beschlüsse des Energiegipfels zurück: Den Kommunen wird es vom Land auf vielen Feldern verboten, selbst die Energiewende voranzutreiben, kritisiert Gnadl, die selbst für die SPD-Fraktion Mitglied des Energiegipfels war.
Beispielsweise sollen Stadtwerke-Neugründungen und Gemeinschaftsunternehmen unter kommunaler Führung erheblich erschwert werden. Die Verteilung von Strom durch kommunale Unternehmen sei nach dem Vorschlag von CDU und FDP nicht gestattet, obwohl gerade der kommunalen Beteiligung an Stromnetzen aber eine wesentliche Bedeutung zukomme. Und auch bei der Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien würden den Kommunen von der Landesregierung Steine in den Weg gelegt, da eine 50-prozentige Zwangsbeteiligung privater Dritter an Gemeindeunternehmen festgeschrieben werden solle.
Besonders absurd wird das Ganze, wenn man bedenkt, dass kommunale Unternehmen aus anderen Bundesländern wesentlich größere Freiheiten besitzen. So können sich etwa kommunale Unternehmen aus Baden-Württemberg an Ausschreibungen in Hessen beteiligen, den hessischen Kommunalunternehmen selbst ist das aber verboten, erklärt die SPD-Abgeordnete.
Dabei stehe bei der Änderung der Gemeindeordnung auch die die Glaubwürdigkeit der Hessischen Umweltministerin Lucia Puttrich auf dem Spiel. In langen Verhandlungen hat eine Arbeitsgruppe des Energiegipfels, die von Frau Puttrich geleitet wurde, die Formulierung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen gefunden. Wenn jetzt die Fraktionen von CDU und FDP mit ihrem Änderungsantrag für die Gemeindeordnung die Beschlüsse des Energiegipfels ignorieren, muss man sich fragen, wie tief Frau Puttrichs Ansehen und Autorität bei den eigenen Leuten gesunken ist, so Lisa Gnadl abschließend.