Energiewende und Breitbandversorgung ist eine Aufgabe für alle

Landrat Arnold nennt als Beispiel die wirtschaftliche Eigenbetätigung von Kommunen. „Der Erwerb von Stromnetzen ist uns zwar erlaubt, Energieerzeugung mit anschließendem Verkauf ist den Kommunen durch derzeit geltendes Recht verboten. Ich bin der Ansicht, dass die Möglichkeit, Strom selbst zu ver-markten, zu den zentralen Aufgaben der kommunalen Da-seinsvorsorge gehört. Deshalb müssen diese Regelungen auch geändert werden. Dazu bietet sich zum Jahresende endlich Gelegenheit, denn da laufen die alten Regelungen aus“, so der Wetterauer Landrat.

Landrat Arnold: „Die dringend notwendige Energiewende kann nur mit Unterstützung der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der lokalen Energieversorger vorangetrieben werden. Kommunal getragene Einrichtungen zur Erzeugung erneuer-barer Energien stoßen nach meiner Auffassung auf größere Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung und sind deshalb ein wichtiger Baustein der Energiewende.“

„Die Regelungen des kommunalen Wirtschaftsrechtes müssen deshalb mit dem Ziel geändert werden, den Landkreisen, Städten und Gemeinden in den Bereichen der Energieversorgung und -erzeugung ein gleichberechtigtes Tätigwerden neben den privaten Anbietern zu ermöglichen. Dies wird bislang vom Gesetz verwehrt“, bedauert der Wetterauer Landrat.

Und weiter: „Außerdem müsste die Errichtung und der Betrieb von Telekommunikationsleitungsnetzen und damit die Breitbandversorgung durch die kommunalen Träger ermöglicht werden. Nur dadurch ist die bestehende Schlechterstellung gegenüber privaten sowie konkurrierenden Anbietern aus anderen Bundesländern zu beseitigen. Ich bin überzeugt davon, dass die Breitbandversorgung einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung und Attraktivität vor allem der ländlichen Re-gionen darstellt. Die flächendeckende Versorgung mit Breit-bandanschlüssen ist sowohl für die Ansiedlung neuer Unternehmen als auch für den Verbleib bestehender Unternehmen, aber auch für Dienstleister, Ingenieurbüros und Arztpraxen, ein maßgeblicher Standortfaktor und hilft, gleiche Entwicklungschancen in Stadt und Land zu gewährleisten.“

Die Energiewende kann nur mit den Kommunen gemein-sam gelingen

Vor dem Hintergrund der Energiewende und dem Atomausstieg habe sich die Lage im Land dramatisch verändert. „Das betrifft nicht nur die Energieerzeugung, sondern auch die Vermarktung und Verkauf. Deshalb muss Energieerzeugung in kommunaler Trägerschaft gefördert werden. „Die Energiewende kann nur mit den Kommunen gemeinsam gelingen. Wir brauchen Lösungen, die Arbeitsplätze vor Ort schaffen, die Gewinne in der Region lassen und uns so nicht abhängig von Stromgiganten machen“, so Landrat Arnold.

Die Ankündigung des Hessischen Wirtschaftsministers, zwei Prozent des Landes als Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweiten, wird von Arnold begrüßt. Auch in der Wetterau sieht der Landrat noch einige potenzielle Flächen. Diese müssen aber so ausgewählt werden, dass die Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger durch Wind- und Schattenschlag ausgeschlossen werden. Arnold plädiert zudem für eine Ertüchtigung bestehender Anlagen, das so genannte Repowering, bei der an vorhandenen Standorten Altanlagen abgebaut und durch leistungskräftigere ersetzt werden.

Arnold geht davon aus, dass die größeren Anteile der Flächen für Windkraft in Nord- und Mittelhessen vorgehalten werden und hier im Ballungsraum maximal ein Prozent der Flächen für Windkraftanlagen bereitgestellt werden.(Quelle:Pressedienst Wetteraukreis)