Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass G8-Schüler nach der neunten Klasse keinen Anspruch auf einen Realschulabschluss haben, obwohl sie den Lernstoff der zehnten Klasse erlernt haben.
Ich werde immer wieder von besorgten Eltern auf dieses Thema angesprochen und kann nur feststellen, dass die G8-Schüler vom hessischen Kultusministerium im Regen stehen gelassen werden, so Arnold und weiter, das Ministerium schafft einfach nicht die gesetzlichen Voraussetzungen dafür.
Frustrierende Situation
Durch die Verkürzung der Schuldauer um ein Jahr in der Unterstufe wech-seln die Schüler bereits nach der neunten Klasse in die bisherige elfte Klasse der Oberstufe. Der Lernstoff wurde aber nicht um ein Jahr entschlackt, somit haben die Schüler auch den Stoff der zehnten Klasse erarbeitet. Wer nach der neunten Klasse abgeht erhält aber lediglich einen Hauptschulab-schluss. Für die Schüler entsteht eine frustrierende Situation, die von vielen als ungerecht empfunden wird und die umgehend im Sinne der Schüler gelöst werden muss, fordert Joachim Arnold abschließend.